Bestellerprinzip – Wer den Makler beauftragt, soll ihn auch bezahlen

 

Seit 1. Juni 2015 ist das sog. Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen in Kraft. Die Bundesregierung will Mieter von der Maklergebühr entlasten und setzt zu diesem Zweck das Mietrechtsnovellierungsgesetz um.

Dadurch soll gewährleistet sein, dass die Partei die anfallenden Maklergebühren zahlt, die den Makler beauftragt. In der Praxis wird das meist der Vermieter sein, der mit Hilfe eines Maklers einen neuen Mieter sucht.

Bislang waren die Karten auf dem Mietwohnungsmarkt klar verteilt – auch wenn es um die Frage ging, wer beim Abschluss eines Wohnungsmietvertrags die Maklergebühr zu tragen hat. In den allermeisten Fällen war dies Sache des Mieters, der üblicherweise zwei Monats-Kaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer an den Makler zu zahlen hatte.

Im Rahmen der gesetzlichen Neuregelungen zur Mietpreisbremse ist damit Schluss: Die bisherige Provisionspraxis wird sich somit komplett ändern – denn der Auftrag an den Makler geht in aller Regel vom Vermieter aus.

Wir informieren, was sich für Eigentümer und Mieter ändert. Sehen sich dazu auch gerne unser Informations-Video an!