Grundsteuerreform 2022

Grundsteuerreform 2022: Was müs­sen Sie jetzt tun?

Das neue Grundsteuerreformgesetz zwingt Immobilienbesitzer:innen zu handeln. Auch wenn die notwendigen Vordrucke noch auf sich warten lassen, sollten sich Betroffene schnellstmöglich mit den zu erbringenden Angaben auseinandersetzen.


Was ändert sich bei der Grundsteuer?


Lange und kontrovers diskutiert, ist das neue Grundsteuerreformgesetz Anfang des Jahres in Kraft getreten. Jetzt gilt es für Haus- und Grundstückseigentümer:innen den 31. Oktober 2022 fest im Blick zu behalten. Bis dahin müssen alle eine sogenannte Feststellungserklärung zu ihren Immobilien beim Finanzamt eingereicht haben. Auf Basis dieser Angaben wird die neue Grundsteuer berechnet, die dann ab 2025 gilt. Bis Ende 2024 gelten weiterhin die alten Grundstückswerte.

Maßgeblich für die Neuberechnung der Grundsteuer ist der Wert am 1. Januar 2022. Wer seine Pflichten sofort erledigen möchte, muss sich noch in Geduld fassen. Die entsprechenden Vordrucke werden voraussichtlich ab 1. Juli zur Verfügung stehen. 


Wie wird die Grundsteuer neu berechnet?


Worauf sollten sie besonders achten? Das lässt sich nicht für alle gleichermaßen beantworten. Ausschlaggebend ist das Bundesland, in dem das Grundstück liegt. Es gibt zwar ein sogenanntes Bundesmodell, nach dem der Wert des Grundstücks maßgeblich ist. Doch dem Erlass des Bundesgesetzgebers waren nicht alle Bundesländer gefolgt. In einigen Bundesländern gelten daher abweichende Modelle.

Welche Angaben müssen Betroffene bald machen?


Stehen die Vordrucke im Juli zur Verfügung, sollte die Erklärung dem Finanzamt möglichst elektronisch übermittelt werden – über das Elster-Portal. Es ist davon auszugehen, dass das Finanzamt Angaben zur Grundstücksart, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und bei Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen den Miteigentumsanteil verlangen wird.

Echte Herausforderung: Berechnung der Wohnfläche


Jeder tut gut daran, sich zeitnah damit auseinanderzusetzen. Denn beispielsweise kann die genaue Berechnung der Wohnfläche für Immobilienbesitzer:innen eine echte Herausforderung sein, sollte es dazu noch keine Zahlen geben.


Ein Beispiel:

  • Bei der Ermittlung müssen unter anderem Tür- und Fensterumrahmungen sowie Sockel- und Schrammleisten berücksichtigt werden. Schornsteine, Vormauerungen sowie Türnischen dagegen nicht. 

Für private Eigentümer:innen könnte es daher einfacher sein, die zu ermittelnde Bruttogrundfläche anzugeben. Die könnte zwar etwas höher ausfallen, was sich aber vermutlich bei einer Wohnimmobilie steuerlich nur unwesentlich bemerkbar machen wird. Bei Gewerbeimmobilien mit größeren Flächen ist das nicht unbedingt eine Alternative.

Nicht unterschätzen: Es handelt sich um eine Steuererklärung


Grobe Schätzwerte sind generell nicht zu empfehlen. Da wird das Finanzamt – ähnlich wie bei der Einkommenssteuererklärung – keinen Spaß verstehen. Wer es in der kurzen Zeit nicht schafft, alle Werte exakt anzugeben, sollte seine Erklärung gegenüber dem Finanzamt als vorläufigen Bescheid ausweisen. Im Jahr 2023 können die Angaben dann noch berichtigt werden.

Was passiert, wenn Sie die Fristen nicht einhalten?


Mit großer Wahrscheinlichkeit wird es zunächst einmal eine Aufforderung geben, die Daten einzureichen. Wird auch das versäumt, kann das Finanzamt mit einem Schätzbescheid reagieren. Schließlich handelt es sich um eine Steuerklärung, und da können bei Zuwiderhandlung Sanktionen verhängt werden.


Was kostet die neue Grundsteuer?


Wer die Auswirkungen der Grundsteuerreform im Geldbeutel zu spüren bekommt, lässt sich heute nicht voraussagen. Dazu müssten erst noch die Hebesätze geregelt werden. Es wird zwar davon ausgegangen, dass die Kommunen auf Mehreinnahmen verzichten und die Hebesätze notfalls senken werden, aber dazu ist noch nicht das letzte Wort gesprochen.

Quelle: Immobilienscout 24 2022