Was ändert sich für Mieter, Eigentümer und Vermieter?
Das neue Jahr hat einige Neuerungen für Eigentümer, Mieter und Makler im Gepäck. Bei der Maklerprovision werden Immobilienkäufer entlastet, die Mietpreisbremse wird weiter verschärft und ein Schlupfloch bei der Grunderwerbsteuer gestopft.
Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip.
Der Bundesrat will die Verteilung der Maklerkosten auf Käufer und Verkäufer verbindlich und bundesweit einheitlich regeln. Derzeit gibt es starke regionale Unterschiede, denn innerhalb des legalen Rahmens ist die Maklerprovision beim Verkauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern frei verhandelbar. Während zum Beispiel der Käufer in Berlin mit 7,14 Prozent die maximale Provision an den Makler zahlt, werden die Kosten in München üblicherweise zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt.
Die geplante Gesetzesänderung soll den Käufer finanziell entlasten. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will erreichen, dass Käufer in Zukunft nicht mehr Provision bezahlen als Verkäufer, also maximal 50 Prozent. Das gilt auch, wenn der Käufer den Makler beauftragt hat. „Bestellen“ sowohl Verkäufer und Käufer den Makler, muss dieser eine gleichhohe Provision von beiden Seiten verlangen. Das neue Gesetz wird voraussichtlich im März 2020 verabschiedet und tritt bis Herbst in Kraft.
Verschärfte Mietpreisbremse.
Die Mieten in Deutschland werden im Jahr 2020 voraussichtlich weiter steigen, zumal die Nachfrage das Angebot an Wohnraum nach wie vor übersteigt. Um Wohnen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt (derzeit 336 Kommunen) weiterhin bezahlbar zu machen, wurde 2015 die Mietpreisbremse eingeführt, die eigentlich Ende dieses Jahres auslaufen sollte. Nun will die Regierung sie jedoch bis 2025 verlängern und dabei einige Schrauben weiter anziehen.
Bei einer Neuvermietung darf die Miete auch in den kommenden fünf Jahren um maximal zehn Prozent erhöht werden. Maßstab ist die ortsübliche Vergleichsmiete, die durch eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums von vier auf sechs Jahre weiter abgesenkt wird.
Neu ist, dass zu viel gezahlte Miete auch rückwirkend eingefordert werden kann: Verstößt der Vermieter gegen die Mietpreisbremse, kann der Mieter die zu viel gezahlte Miete noch bis zu zweieinhalb Jahre nach Abschluss des Mietvertrages zurückfordern – unabhängig davon, ob er zuvor eine Rüge ausgesprochen hat oder nicht.
Außerdem soll das Gesetz gegen Wuchermieten, die 20 Prozent oder mehr über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, verschärft werden. Bei objektiv knappem Wohnraumangebot ist der Mieter nicht länger in der Beweispflicht. Das Bußgeld für Vermieter soll durch die Reform auf bis zu 100.000 Euro erhöht werden.
Für die Bundeshauptstadt Berlin ist ein Mietendeckel geplant, doch muss das Verfassungsgericht zunächst darüber entscheiden, ob dieses Instrument zulässig ist.
Das Wohngeld steigt.
zu Jahresbeginn trat die neue Wohngeldreform in Kraft durch die vor allem Rentner und Familien mit niedrigem Einkommen entlastet werden sollen. So erhält zum Beispiel ein Zwei-Personen-Haushalt im Schnitt 190 statt 145 Euro Wohngeld im Monat bekommen, also etwa 30 Prozent mehr. Rund 660.000 Haushalte profitieren von der Wohngeldreform 2020.
Baukindergeld läuft aus.
Familien mit Kindern haben nur noch bis Ende 2020 Zeit, einen Antrag auf Bau Kindergeld zu stellen. Der staatliche Zuschuss beträgt 1.200 Euro pro Kind im Jahr und kann über zehn Jahre gezahlt werden. Bislang plant die Bundesregierung keine Verlängerung.
Keine Share Deals mehr.
Durch den legalen Trick der Share Deals umgehen Unternehmen die Grunderwerbssteuer, indem sie nicht die Immobilie selbst, sondern 94,9 Prozent Anteile an der Firma erwerben, der das Objekt gehört. Nach einer Haltefrist von fünf Jahren kauft der Investor die übrigen knapp fünf Prozent an der Firma und damit die vollständige Immobilie – ohne Grunderwerbssteuer zu zahlen. Dieses Schlupfloch will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) bis zum Sommer stopfen.
Reform des Wohnungseigentumsgesetzes.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das die Rechte und Pflichten einer Eigentümergemeinschaft regelt, reformieren. Damit Wohneigentum attraktiv bleibt, sollen Wohneigentumsanlagen leichter und schneller saniert werden können. Im Zentrum stehen dabei für Lambrecht die Förderung von Elektromobilität, also das Einrichten von Ladesteckdosen für Elektroautos, und das barrierefreie Wohnen. Spätestens 2021 soll die Reform abgeschlossen sein. Dabei sollen auch die Befugnisse des Verwalters und dessen Eigenverantwortung gegenüber der Eigentümergemeinschaft gestärkt werden.
Quellen: bundestag.de, zeit.de, capital.de haufe.de, t-oniline.de, immobilienbesitzer-muenchen.de, kreditvergleich.net, homeday.de